Geld geschenkt bekommen – und was nach der Steuer übrig bleibt
Geschrieben von: nico123 in AllgemeinWer Geld geschenkt bekommen und einen größeren Geldbetrag von einem seiner Freunde oder Verwandten erwartet, der wird sich zunächst einmal darüber freuen und überlegen, was er mit dem Geld wohl anfangen könnte. Ein neues Auto? Eine tolle Reise? Oder kann man sich gleich den Traum vom eigenen Haus verwirklichen? Was man mit dem Geld letztendlich macht, ist jedem selbst überlassen, denn jeder hat andere Träume und Wünsche, die er mit dem Geldgeschenk vielleicht wahr machen kann. Was man aber nicht vergessen darf ist die Tatsache, dass Geldgeschenke ab einem bestimmten Betrag auch versteuert werden müssen. Vater Staat möchte von dem Geld, das man geschenkt bekommt, nämlich auch seinen Teil abhaben, selbst wenn es sich um bereits versteuerte Gelder z.B. Arbeitslohn oder Geld aus Immobilienverkäufen handelt. Das ist zwar ungerecht, aber leider nicht zu ändern. Die Höhe der Steuer ist hierbei von zwei Kriterien abhängig: zum einen von der Höhe der Summe und zum anderen von dem Verwandtschaftsgrad, in dem man zu dem Schenkenden steht. Gemäß der Rechtssprechung aus dem Jahre 2006 müssen so Geldgeschenke bis zu einer Höhe von 205.000,- € nicht versteuert werden, wenn sie von den Eltern an das Kind gemacht werden. Möchte jetzt aber der eine Lebensgefährte dem anderen Geld schenken, so darf dieser Betrag die Summe von 5.200,- € nicht überschreiten, da er sonst versteuert werden muss. Wer also Geld geschenkt bekommt sollte zunächst einmal prüfen, ob er das Geld versteuern muss, oder nicht und kann dann erst überlegen, wie viel von dem Geld er dem Staat geben bzw. wie viel Geld er dann real noch wirlich in der Tasche haben wird, um es auszugeben.

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