Eine Gebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Schäden von Brand, Sturm und Wasser (versicherte Schäden). Das Ziel solch einer Versicherung ist es, die Kosten für eine Sanierung oder den Wiederaufbau des Gebäudes zu decken oder Absicherungen für weitere Kosten zu gewährleisten. So lässt sich mit einem geringen monatlichen Beitrag eventuell der ganze Schaden begleichen. Versichert ist alles, was in dem Vertrag aufgelistet ist. So bezieht sich die Versicherung auf das bezeichnete Gebäude, wie Hauptstraße 0. Ebenfalls versichert ist das Gebäudezubehör, wie Klingel, Briefkasten, Mülltonnen und Terrassen. Mit dazu zählen außerdem, soweit im Vertrag ausdrücklich vereinbart, Carports, Gartenhäuser, Hundehütten und Gehbefestigungen sowie Einbaumöbel, die extrem individuell gefertigt sind. Nicht versicherte Sachen sind nachträglich vom Mieter auf seine Kosten hin hinzuzufügen, wie zum Beispiel eine neu angebrachte Markise. Die Gebäudeversicherung verbindet drei Versicherungen in einem Vertrag. Die drei Versicherungen sind Feuer-, Leitungswasser-, und Sturmversicherung. Natürlich kann jede Versicherung auch in Einzeln abgeschlossen oder hinzugefügt werden. Die Feuerversicherung versichert das Gebäude gegen Brand, Blitzschlag, Explosionen, Implosionen und Aufprall einen Flugzeuges oder der Teile. Schäden, die durch einen Brand entstehen sind nur versichert, wenn es sich um ein Feuer handelt, welches zu einer offen erkennbaren Flamme geführt hat.
Die Leitungswasserversicherung versichert sämtliche Schäden, die durch Regenwasserrohre innerhalb des Gebäudes, sowie Brüche von Ableitungsrohren außerhalb auf dem Versicherungsgrundstück verursacht werden. In der Sturversicherung sind alle Schäden versichert, die ab Windstärke 8 verursacht werden. Kosten, die durch eine Versicherung getragen werden sind hier: Aufräumungs- und Abrisskosten, Bewegungs- und Schutzkosten. Im Falle eines Totalschadens und einer bestehenden Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer den Anspruch auf die Auszahlung des Zeitwerts, den das Gebäude bis dahin hatte. Die Versicherungsunsumme wird erstattet, sobald der Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes nachweislich begonnen hat.
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