Welche Lebensversicherung bringt welche Steuerzahlung mit sich?
Steuern – manch einer sucht noch immer nach dem funktionierenden Steuerkompass, weil sie bei all den Regelungen gar nicht mehr durchblicken. Ganz einfach ist die Sache tatsächlich nicht. Nimmt man sich etwa das Thema Steuern bei einer Lebensversicherung vor, dann kann und sollte man sich eventuell zwei verschiedene Aspekte ansehen: mögliche Steuerersparnis und die Höhe der steuerlichen Zahlungen, wenn die Leistungen der Lebensversicherung in Anspruch genommen werden. Wer beim Thema Steuern bei einer Lebensversicherung genauer Bescheid weiß, kann einfacher entscheiden, welche Lebensversicherung er in Anspruch nimmt und welche nicht.

Beginnen wir mit einer Antwort auf die Frage, welche Lebensversicherung steuerrechtlich besonders gut dasteht: Hier wären zwei Varianten zu nennen. Zum einen unterscheiden sich Steuern bei einer Lebensversicherung mit lebenslanger Rente als Leistung von den Steuern bei einer Lebensversicherung mit Kapitalauszahlung (Sie bekommen also keine Rente, sondern eine größere Auszahlung oder aber mehrere kleinere). Welche Lebensversicherung steuerrechtlich besser dasteht? Hier sind wohl leichte Vorteile für die Variante mit lebenslanger Rente zu verzeichnen. Die Steuer bei einer Lebensversicherung dieser Art wird nämlich nur auf den so genannten Ertragsanteil fällig. Dieser Anteil ist vom Staat festgelegt worden und fällt je nach Alter, ab dem man die Rente in Anspruch nimmt, unterschiedlich hoch aus. Er bemisst vorteilhaft für den Versicherten denjenigen Anteil des Geldes, das man von der Lebensversicherung bekommt, der durch die Geldgeschäfte der Versicherungsgesellschaft entstanden ist und über das nur Angesparte des Versicherten hinausgeht.

Anders ist die Sache bei Lebensversicherungen mit Kapitalauszahlung. Welche Lebensversicherung ist hier die beste? Am besten steht sich derjenige, der seine Kapitallebensversicherung vor dem ersten Januar 2005 abgeschlossen hat, bei dem a) die Lebensversicherung mindestens 12 Jahre lang, b) der mindestens fünf Jahre lang Beiträge zahlte und bei dem c) ein Mindesttodesfallschutz von 60% in der Lebensversicherung enthalten ist (Auszahlung, falls der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Versicherung stirbt. Die gute Nachricht: Es fallen keine Steuern bei einer Lebensversicherung der eben geschilderten Art an. Anders sieht die Sache aus, wenn eine Lebensversicherung mit Kapitalauszahlung nach dem ersten Januar 2005 abgeschlossen wurde. In diesem Fall existieren Steuern bei einer Lebensversicherung sehr wohl. Der persönliche Steuersatz des Versicherungsnehmers wird dann bei 50 Prozent des tatsächlichen Kapitalertrags der Lebensversicherung erhoben, sofern a) der Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre lang lief und der Versicherungsnehmer bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist. Sind die Kriterien nicht erfüllt, wird der gesamte Kapitelertrag versteuert.

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